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Was können Sie tun?

suchtpr1- Fachpersonal um Informationen anfragen (Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Institutionen, siehe oben).

- Arbeitskreis “Sucht im Betrieb” initiieren, um suchtpräventive Maßnahmen zu planen und durchführen zu können.


- Entwicklung einer   Betriebs-/Dienstvereinbarung, umanhand eines Stufenplanes Vorgehensweisen und Schritte festzulegen, die für alle MitarbeiterInnen nachvollziehbar und verbindlich sind (Rechtssicherheit schaffen).

- Betriebliche Funktionsträger (Vorgesetzte, Betriebs-/ Personalräte, Sicherheitsingenieur, Personalleitung, Werksarzt, betriebliche Suchthelfer usw.) schulen, damit mit entsprechender Handlungs- kompetenz Gespräche geführt und Interventionen eingeleitet werden können (gezielte Interventionen, frühzeitiges Ansprechen, Führen offener Gespräche).

- Belegschaft informieren über Ziele, Inhalte und Möglichkeiten  suchtpräventiver Maßnahmen (z.B. über Aushänge, Broschüren, Betriebsversammlungen usw.).

- Griffnähe verringern (Bierautomaten)

- Kantinenangebote entsprechend gestalten (keine scharfen  Alkoholika, Preisgefüge: Nichtalkoholische Getränke billiger!).

- Reduzierung trinkfördernder Arbeitsbedingungen in  Bereichen von Über-/Unterforderung, Arbeitszeitregelung, Arbeitsinhalte überdenken.

- Innerbetriebliche Suchtkrankenhilfe einrichten.

- Nachsorgemaßnahmen entwickeln.

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Warum es sich lohnt:suchtpr2

- Kündigungen längjähriger MitarbeiterInnen können bei frühzeitiger Inanspruchnahme von Hilfen verhindert werden.

- Fortschreiten der Suchtentwicklung kann gestoppt und dadurch soziales, familiäres, seelisches und körperliches Leidabgewand werden.

- Eine Besserung des Arbeitsklimas kann erreicht werden.

- Co-Abhängiges und damit suchtverlängerndes Verhalten von   KollegInnen, Vorgesetzten und Betriebsräten kann vermieden werden.

- Die Unfallgefährdung wird verringert.

- Die Krankheitsrate, sowie Fehl- und Abwesenheitszeiten können gesenkt und bei erfolgreicher Rehabilitation zuverlässige und leistungsstarke MitarbeiterInnen gewonnen werden.

- Hohe Kostenaufwendungen durch Leistungsdefizite können eingespart werden.

- Betriebliche Trinkgewohnheiten werden positiv verändert.

- Suchtpräventives Verhalten am Arbeitsplatz hat Vorbildcharakter für jüngere und ältere KollegInnen.

- Das Renommee des Betriebs/der Arbeitsgruppe wird gesteigert.

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Betriebliche Suchtprävention
Überblick
Alkohol im Betrieb und Verwaltungen
Stufenplan zur Erzeugung des konstruktiven Leidensdruckes
Eine Betriebs- / Dienstvereinbarung ist förderlich
Handout – “Suchtprobleme am Arbeitsplatz”
Literaturliste

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Sozialtherapeutische Beratungspraxis
Alfred Gscheidle
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